(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung kommenden Leistungen sowie der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich und nicht verpflichtet, die Leistungen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder zu überwachen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem AGG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit durch den Auftraggeber die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt zu sein.
(3) Weiterhin trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
(4) Für den Fall, dass die vom Auftraggeber angebotenen Inhalte rechtswidrig oder gesetzwidrig sind (z. B. rassistisch, gewaltverherrlichend, anstößig, diskriminierend im Sinne von § 1 AGG) oder ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Verdacht dafür besteht, behalten wir uns das Recht vor, den Zugriff auf diese Inhalte unverzüglich zu sperren. Soweit uns eine Beschränkung der Sperre auf die betroffenen Inhalte nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können wir das gesamte Angebot des Auftraggebers sperren. Die Berechtigung zur Sperrung besteht dann nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass seine Inhalte rechtmäßig sind bzw. er die zu deren Veröffentlichung erforderlichen Rechte innehat.
(5) Im Fall der Bereitstellung von Host-Rechner-Speicherkapazitäten zur Speicherung von Website-Informationen räumt der Auftraggeber uns ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes Recht ein, geschützte und nicht geschützte Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server zu speichern und eine ausreichende Anzahl von Backup-Kopien anzufertigen. Dies umfasst auch das Recht von uns, die geschützten Inhalte über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu den Inhalten von einem Ort und zu einer Zeit haben, die sie jeweils individuell wählen. Soweit nach Beendigung dieses Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Grapevine Frankfurt GmbH zugerechnet.
(6) Mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber ist keine Abtretung oder Erteilung einer Nutzungsberechtigung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber verbunden, insbesondere nicht an den HTML-Layouts, grafischen Entwürfen, Reinzeichnungen. Sofern die von uns veröffentlichten Stellenanzeigen oder sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber selbst (einschließlich des HTML-Quelltextes) erstellt wurden, kommen diesem die Urheberrechte zu, doch räumt uns der Auftraggeber das alleinige Nutzungsrecht ein. Insbesondere sind wir berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensansprüche geltend zu machen.
(8) Ist kein spezifischer Nutzungsumfang und -zeitraum vereinbart, räumen wir dem Auftraggeber abhängig von der Art der angefertigten Arbeiten ein einfaches Recht der Nutzung in der folgenden Weise ein:
- für Illustrationen und Fotografien: die einmalige Veröffentlichung/Verwendungen in bei der Auftragserteilung vorgesehener Art und vorgesehenem Medium für eine unbegrenzte zeitliche Dauer;
- für Texte: die einmalige Veröffentlichung /Verwendung in bei der Auftragserteilung vorgesehenen Art und vorgesehenem Medium für eine unbegrenzte zeitliche Dauer;
- Gestaltungsraster: die unbeschränkte Vervielfältigung und Weitergabe an Dienstleister zwecks Adaption von Werbemitteln für den im Auftrag vorgesehenen Endkunden; weiterhin die Ergänzung, jedoch nicht Modifikation der gelieferten Gestaltungsraster, nicht aber die Benutzung zur Adaption von Gestaltungsrastern für andere als den im Auftrag vorgesehenen Endkunden;
- für alle anderen Formen von Werken: die einmalige Verwendung entsprechend dem im Auftrag spezifizierten Verwendungszweck; ist ein Verwendungszweck nicht aus dem Auftrag ersichtlich, bedarf jegliche Verwendung der Genehmigung durch uns.
(9) Lithographie: Erstellen wir zu Druckzwecken Lithographien, werden diese erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Auftraggebers und können von diesem im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zur Nachproduktion verwendet werden. Elektronische Lithographien für den Druck im CTP-Verfahren (Computer to plate) erhält der Auftraggeber ausschließlich als druckfähige PDFDatei auf CD-ROM oder DVD. Eine Überlassung offener Dateien ist nicht geschuldet. Diese bleiben auch bei vollständiger Bezahlung Eigentum von uns.
(10) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marke, Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei uns.